AGB E-Roller

ESCAPE ROOM  WORKSHOPS  EVENTS  IMPROTHEATER 

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E-Roller der Marke Segway fahren mit Marion´s Events & Trends

Hier finden Sie unsere Daten­schutz­er­klärung

Marion’s Events & Trends (www.marions-events.de) ist eine Event­agentur für Privat­leute und Firmen.
Mit Ihrer Anmeldung zu einem Event erklären Sie sich mit den hier aufge­führten Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen einver­standen. Das Mindest­alter für die Teilnahme an einer Tour mit unseren RhönRoller ist 15 Jahre.

I. Gegen­stand der AGB

Marion’s Events & Trends bietet seinen Gästen die Teilnahme an verschie­denen öffent­lichen-, privaten- und Firmen- Events, sowie Touren, Vermietung und Parcours von RhönRollern bzw. Spessart­Rollern (Marke Segway) an. Gegen­stand der Leistung ist die Konzi­pierung, Bekanntgabe, Vermietung und Durch­führung von Events mit Ihren RhönRollern bzw. SpessartRollern..

II. Geltung

Mit dem Ausfüllen der Formulare beim Buchen einer Veran­staltung siehe Punkt I, geben Sie wider­ruflich Ihr Einver­ständnis zur Speicherung Ihrer einge­ge­benen Daten seitens Marion’s events & erends. Persön­liche Daten werden geheim gehalten. Die Leistungen und Angebote von Marion’s events & trends gegenüber Teilnehmern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts­be­din­gungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Beauf­tra­gungen von Marion’s events & trends, auch wenn diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen nicht erneut übermittelt werden sollten.

III. Beschreibung des Leistungsumfangs

Marion’s events & trends bietet seinen Gästen die Möglichkeit, sich zu Kennenlern-Veran­stal­tungen, Freizeit- und Reise­ver­an­stal­tungen anzumelden und an diesen teilzu­nehmen, sowie indivi­duell für seine Gäste konzi­pierte und durch­ge­führte Veran­stal­tungen zu buchen. Bei den Veran­stal­tungen haben die Gäste die Möglichkeit, bei privaten sowie Firmen­feiern seinen persön­lichen Gästen etwas Beson­deres zu bieten. Die Richtigkeit der Angaben der teilneh­menden Personen ist nicht durch Marion’s events & trends gewährleistet.

IV. E-Roller: RhönRoller und SpessartRoller

Das Mieten von E-Rollern von Marion´s Events & Trends ohne Guide ist ausschließlich Volljäh­rigen Personen mit gültigem Perso­nal­ausweis oder Pass, sowie gültiger Fahrerlaubnis für Deutschland, nach Unter­zeichnung des Haftungs­aus­schlusses und bei Vermietung ohne Guide nur mit zusät­licher Unter­zeichnung des Mietver­trages von Marion´s Events & Trends möglich. Jeder Mieter ist verpflichtet sorgsam mit den E-Rollern umzugehen und Erschüt­te­rungen des E-Rollers zu vermeiden. E-Roller werden nur mit Hinter­legung einer Kaution des Mieters in Höhe von 250,-€ pro E-Roller vermietet. Sollte der E-Roller mit Schäden an Marion´s Events & Trends oder Bevoll­mäch­tigte zurück­ge­geben werden, ist Marion´s Events & Trends oder Bevoll­mäch­tigte berechtigt die volle Kaution unwider­ruflich einzu­be­halten um den Schaden auszu­gleichen. Bei Touren in Begleitung eines Guides braucht der Mieter keine Kaution zu Hinter­legen. Jedoch sind Schäden durch den Mieter auch hier bis zu 250,-€ höchstens zu begleichen.Marion´s Events & Trends und Bevoll­mäch­tigte behält sich zudem das Recht vor, ein Mietver­hältnis jeder Zeit abzukürzen und zu beenden, sollte Marion´s Events & Trends oder Bevoll­mäch­tigte die Sicherheit des Mieters oder des E-Rollers in Gefahr sehen. Das Fahren mit den E-Rollern ist ausschließlich auf eigene Gefahr.

V. E-Roller: RhönRoller und SpessartRoller

Das Mieten von E-Rollern von Marion´s Events & Trends ohne Guide ist ausschließlich Volljäh­rigen Personen mit gültigem Perso­nal­ausweis oder Pass, sowie gültiger Fahrerlaubnis für Deutschland, nach Unter­zeichnung des Haftungs­aus­schlusses und bei Vermietung ohne Guide nur mit zusät­licher Unter­zeichnung des Mietver­trages von Marion´s Events & Trends möglich. Jeder Mieter ist verpflichtet sorgsam mit den E-Rollern umzugehen und Erschüt­te­rungen des E-Rollers zu vermeiden. E-Roller werden nur mit Hinter­legung einer Kaution des Mieters in Höhe von 250,-€ pro E-Roller vermietet. Sollte der E-Roller mit Schäden an Marion´s Events & Trends oder Bevoll­mäch­tigte zurück­ge­geben werden, ist Marion´s Events & Trends oder Bevoll­mäch­tigte berechtigt die volle Kaution unwider­ruflich einzu­be­halten um den Schaden auszu­gleichen. Bei Touren in Begleitung eines Guides braucht der Mieter keine Kaution zu Hinter­legen. Jedoch sind Schäden durch den Mieter auch hier bis zu 250,-€ höchstens zu begleichen.Marion´s Events & Trends und Bevoll­mäch­tigte behält sich zudem das Recht vor, ein Mietver­hältnis jeder Zeit abzukürzen und zu beenden, sollte Marion´s Events & Trends oder Bevoll­mäch­tigte die Sicherheit des Mieters oder des E-Rollers in Gefahr sehen. Das Fahren mit den E-Rollern ist ausschließlich auf eigene Gefahr.

VI. Stornierung von Events, Rückerstattung von Gebühren

Sollte eine Veran­staltung aus einem wichtigen Grund auf Seiten Marion’s Events & Trends nicht statt­finden, so erhält der Kunde nach seiner Wahl sein Geld zurück oder meldet sich für eine andere Veran­staltung an. Sollte die Teilnahme eines angemel­deten Gastes bei öffent­lichen von Marion’s Events & Trends veran­stal­teten Events nicht möglich sein, so ist es dem Teilnehmer überlassen, seine Teilnah­me­be­rech­tigung an eine andere Person weiter zu geben, oder die Teilnahme verfallen zu lassen. In jedem Fall ist der ursprüng­liche Teilnehmer dazu verpflichtet, die Teilnah­me­gebühr trotzdem zu bezahlen. Eine Rückgabe von Eintritts­karten oder Buchungen ist in keinem Fall möglich. Ein Umtausch oder eine Gutschrift ist ebenfalls nicht möglich.
Demnach wird eine Stornie­rungs­gebühr von 100% des Teilnah­me­bei­trags erhoben. Bei Nicht­er­scheinen ohne Absage wird ebenfalls der volle Betrag fällig. Bei privater bzw. exklu­siver Buchung, egal ob von einer Privat­person, Firmen­kunde oder Gastronom, wird eine Stornie­rungs­gebühr von 100% des Buchungs­be­trags erhoben. Marion’s Events & Trends ist jederzeit berechtigt, seine Dienst­leis­tungen ganz oder teilweise einzu­stellen. Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Einstellung der Dienst­leis­tungen durch Marion’s Events & Trends ein bezahltes Guthaben haben, erhalten eine Rückerstattung dieses Guthabens.

VII. Kosten

Die Teilnahme an den Veran­stal­tungen von Marion’s Events & Trends ist kosten­pflichtig. Die entspre­chende Gebühr wird gesondert zu den einzelnen Events angegeben. Die Gebühr für den ausge­wählten Event muss spätestens 3 Tage vor dem Event, wenn nicht anders vereinbart oder im Angebot verfasst, auf dem angege­benen Konto von Marion’s Events & Trends einge­troffen sein. Spätestens danach erhält der/die Teilnehmer/in eine Bestä­tigung und die Einladung zu dem Event, sollte es öffentlich sein, unter Angabe des Veran­stal­tungs­ortes. Die Gebühr nicht recht­zeitig zu entrichten entbindet die/den Teilnehmer/in nicht vom bestehenden Vertrag mit Marions Events & Trends.

VIII. Daten­schutz

Der Schutz der Daten der Event­teil­nehmer ist Marion’s Events & Trends ein beson­deres Anliegen. Marion’s Events & Trends verpflichtet sich, die gesetz­lichen Bestim­mungen zum Daten­schutz, insbe­sondere das Bundes­da­ten­schutz­gesetz (BDSG) und das Gesetz über den Daten­schutz bei Telediensten (TDDSG) zu beachten. Im Rahmen der vertrag­lichen Leistungs­er­bringung werden perso­nen­be­zogene Daten erhoben, gespei­chert, verar­beitet und
genutzt. Der/die Teilnehmer/in ist damit einver­standen, dass Marion’s Events & Trends die erhobenen perso­nen­be­zo­genen Daten – z.B. Alter, Geschlecht, Postleitzahl – für Zwecke der Beratung, zur Verbes­serung des Service und zur bedarfs­ge­rechten Gestaltung der Dienste nutzt und verar­beitet. Des Weiteren erklärt der Teilnehmer ausdrücklich seine Einwil­ligung zum Empfang von E-Mail Newslettern. Diese Einwil­ligung kann jederzeit wider­rufen werden und der Newsletter abbestellt werden. Marion’s Events & Trends wird dem Teilnehmer auf Verlangen jederzeit über den gespei­cherten Daten­be­stand, soweit er den Teilnehmer betrifft, vollständig und unent­geltlich Auskunft erteilen. Marion’s Events & Trends weist die Teilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass der Daten­schutz für Daten­über­tra­gungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem Stand der Technik nicht umfassend gewähr­leistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermit­telten Daten trägt insofern der Teilnehmer selbst Sorge.

Zugang zu den Veranstaltungen

Zur Teilnahme an den einzelnen öffent­lichen Veran­stal­tungen ist eine Teilnah­me­gebühr zu entrichten. Die Anmeldung über das Internet, per Brief, per Fax oder ggf. auch telefo­nisch ist rechts­ver­bindlich. Durch die Anmeldung zu einem Event kommt ein Dienst­leis­tungs­vertrag zwischen Marion’s Events & Trends und dem Kunden zustande. Die Auswahl des Veran­stal­tungsorts wird von Marion’s Events & Trends getroffen und kann sich ggf. nach Anmeldung von Teilnehmern ändern. Sollten Veran­stal­tungen ausfallen ist Marion´s Events & Trends berechtigt einen Ausweich­termin zur Verfügung zu stellen und die Teilnehmer auf diesen Termin zu verweisen.

IX. Unabhängige Leistungsanbieter

Links Dritter, die Dienst­leis­tungen auf der Inter­net­seite von Marion’s Events & Trends anbieten, werden als “ICP” (Internet Content Provider) bezeichnet. Die von einem ICP erbrachten Dienst­leis­tungen können zusätz­lichen Bedin­gungen unter­worfen und kosten­pflichtig sein. Die Nutzer der Inter­net­seite von Marion’s Events & Trends sind verpflichtet, sich vor der Inanspruch­nahme der Leistungen von einem ICP über dessen Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen und Preise zu infor­mieren. Marion’s Events & Trends ist weder Partei noch Vertreter einer Trans­aktion zwischen einem Nutzer und einem ICP. Marion’s Events & Trends übernimmt zudem keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Zuver­läs­sigkeit von Infor­ma­tionen, Meinungen oder anderen Mittei­lungen der ICP. Links auf andere Inter­net­seiten: Marion’s Events & Trends distan­ziert sich ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten oder Grafiken. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, Sitte oder Moral, welche Marion’s Events & Trends bekannt werden, haben die sofortige Löschung von Links, Einträgen, Grafiken oder ähnlichem zur Folge.

X. Rechte

Alle Rechte am Firmen­namen, am Logo, weiteren Marken und allen Materialien, die zu Marion’s Events & Trends gehören, liegen ausschließlich bei Marion’s Events & Trends. Marion’s Events & Trends ist Inhaber sämtlicher Urheber­rechte an den oben genannten Rechten.

XI. Haftung

Die Teilnahme an den Events erfolgt grund­sätzlich auf eigenes Risiko. Für mögliche im Rahmen der Teilnahme an den Events entste­hende Schäden haftet Marion’s Events & Trends nur bei Vorsatz und grober Fahrläs­sigkeit seiner Organe, Mitar­beiter und Erfül­lungs­ge­hilfen und nur in dem Verhältnis, in dem es im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitge­wirkt hat.

XII. Änderung der Allge­meinen Geschäftsbedingungen

Marion’s Events & Trends ist berechtigt, die Geschäfts­be­din­gungen jederzeit zu ändern. Auf neuere Versionen der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen wird gesondert hinge­wiesen. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Mitteilung schriftlich wider­sprochen werden, gelten diese als angenommen.

XIII. Sonstiges

Für diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen und die gesamten Rechts­be­zie­hungen zwischen den Event-Teilnehmern, indivi­du­ellen Event-Buchungen und Marion’s Events & Trends gilt das Recht der Bundes­re­publik Deutschland unter Ausschluss deutschen Kolli­si­ons­rechts. Sollten einzelne Bestim­mungen dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen ungültig oder unvoll­ständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen unberührt. Die ungültige bzw. unvoll­ständige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt bzw. ergänzt, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Hiermit wird gemäß §33, Abs. 1 BDSG sowie §4 Teledienst Daten­schutz Verordnung darüber unter­richtet, dass Marion’s Events & Trends die Daten der Nutzer in maschi­nen­les­barer Form verar­beitet und speichert. Die vorlie­genden Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten mit Wirkung vom 01.02.2010 bis auf weiteres. Ausschließ­licher Gerichts­stand für alle im Zusam­menhang mit Marion’s Events & Trends entste­henden Strei­tig­keiten ist der Sitz von Marion’s Events & Trends.